Informationen zum Übertritt und zum Bayerischen Schulsystem

Informationen zum Übertritt

Grundlagen für die Wahl der weiterführenden Schule

In Bayern wird die Entscheidung für die weiterführende Schule auf Basis von folgenden drei Faktoren getroffen:

  • Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
  • Teilnahme am Probeunterricht in der weiterführenden Schule
  • Elternwille

Zur Beratung während der Übertrittsphase stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung:

  • die Klassenlehrkraft Ihres Kindes
  • die Beratungslehrkraft der Grundschule Pegnitz: Susanne Rost (beratung@gs-pegnitz.de)

Ablauf des Übertrittsverfahrens

Jahrgangsstufe 2

Die Eltern werden im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 durch die Beratungslehrkraft in einem Elternabend über das differenzierte Bayerische Schulsystem mit seinen unterschiedlichen Schularten und Anschlussmöglichkeiten informiert und es wird eine erste Orientierung gegeben. Auf Wunsch können auch Eltern der Klassen 1 und 3 teilnehmen.

Jahrgangsstufe 4

Über das gesamte Schuljahr hinweg wird die Elternberatung in Form von Sprechstunden und Elternabenden fortgeführt.
Die Anzahl der Probearbeiten sowie die probenfreien Wochen werden in der Jahrgangsstufenkonferenz festgelegt. Über probenfreie Zeiten informiert Sie die Lehrkraft Ihres Kindes. Die Proben werden eine Woche vorher angekündigt, um eine ausreichende Vorbereitungszeit zu gewährleisten.

Das reguläre Zwischenzeugnis entfällt in der 4. Jahrgangsstufe. Stattdessen gibt es im Januar eine schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand.

Anfang Mai erhalten die Schüler ihr Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung.
Dieses enthält:

  • die Jahresfortgangsnote in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (HSU),
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Folgende Schullaufbahnempfehlung wird aufgrund des Notendurchschnitts (Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht) gegeben:

  • bis einschließlich 2,33: Gymnasium
  • bis einschließlich 2,66: Realschule
  • ab 3,0: Mittelschule

Liegt eine Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte Schulform vor, können die Schüler direkt von der 4. Klasse in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Liegt keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht in der weiterführenden Schule teilnehmen.
Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Neben zentral gestellten schriftlichen Aufgaben wird auch die mündliche Leistung beurteilt. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3, im anderen die Note 4 erreicht wird.

Wurde der Probeunterricht bestanden, können die Schüler in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Wird der Probeunterricht nicht bestanden, aber in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht, so kann der Schüler auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dennoch in die 5. Jahrgangsstufe der weiterführenden Schule wechseln.


Für weitere Fragen zum Übertritt wenden Sie sich vertrauensvoll an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder an die Beratungslehrkraft unserer Schule (beratung@gs-pegnitz.de).

Online können Sie sich auf der Webseite des Bayerischen Kultusministeriums über das Bayerische Schulsystem und den Übertritt allgemein informieren:

Broschüre „Der beste Bildungsweg für mein Kind“

Der beste Bildungsweg für mein Kind (bayern.de)

Zu den Schularten finden Sie hier Informationen:

Übertritt und Schulwechsel in Bayern: So geht die Schulkarriere weiter

Die bayerische Mittelschule:

Die Mittelschule in Bayern

Die bayerische Wirtschaftsschule:

Die Wirtschaftsschule in Bayern

Die bayerische Realschule:

Die Realschule in Bayern

Das bayerische Gymnasium:

Das Gymnasium in Bayern