Informationsgeheft für ukrainische Eltern

Schulische Informationen für ukrainische Eltern

      1. Das Bayerische Schulsystem

Kinder, die 6 Jahre alt sind und in Bayern leben, sind schulpflichtig. Das heißt:

Die Eltern müssen Ihr Kind spätestens nach 3 Monaten in Deutschland in der Schule anmelden).

Für die Anmeldung an der Grundschule braucht man:

Ausweis, Unterschrift der Eltern, Schuleingangsuntersuchung vom Gesundheitsamt, Masernschutz, Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt.

Die Eltern müssen dafür sorgen, dass das Kind jeden Tag die Schule besucht. Ist das Kind krank, muss es über den Schulmanager oder telefonisch zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr in der Schule entschuldigt werden (09241/ 1666).

Dies gilt für jeden Tag, an dem das Kind krank ist. Die Eltern müssen sich informieren, was das Kind in der Schule versäumt hat und sich darum kümmern, dass das Gelernte nachgeholt wird. Sie müssen auch Betreuungseinrichtungen nach der Schule über das Fehlen des Kindes informieren!

Fehlt ein Kind öfter unentschuldigt, so muss die Schule entscheiden, ob die Polizei informiert wird. Dies kann zu einer Geldstrafe führen.

      1. Stundenplan/ Fächer

Die Fächer, die unterrichtet werden, sind im Stundenplan jeder einzelnen Klasse eingeteilt. Der Stundenplan ist verbindlich! Kein Kind darf unerlaubt vor Schulende das Schulhaus verlassen!

Der Unterricht beginnt täglich um 7.55 Uhr in der Stadtschule und um 8.00 Uhr in der Verbandschule. Das Schulhaus darf von den Schülern erst um 7.40 Uhr zum Gong betreten werden, weil es vorher keine Aufsicht gibt. Nach Unterrichtsschluss sollen die Kinder das Schulhaus zügig verlassen und zum Bus/ zum Hort/ zur Mittagsbetreuung oder auf direktem Weg nach Hause gehen. Den Bus dürfen nur Kinder mit einem gültigen Fahrausweis benutzen! Als Eltern müssen Sie täglich mit Ihrem Kind besprechen, wo es nach Schulschluss hingehen soll! Dies ist nicht Aufgabe der Schule!

      1. Benotung

Ab dem Halbjahr der 2. Jahrgangsstufe werden Noten erteilt:

Note 1 = sehr gut

Note 2 = gut

Note 3 = befriedigend

Note 4 = ausreichend

Note 5 = mangelhaft

Note 6 = ungenügend

Bis zum Halbjahr der 2. Jahrgangsstufe gibt es keine Noten. Schriftliche Proben müssen von den Eltern unterschrieben werden und innerhalb einer Woche bei der Lehrerin zurückgegeben werden.

Zweimal im Schuljahr werden Zeugnisse erteilt (Zwischenzeugnis: Mitte Februar; Jahreszeugnis: Ende Juli). Diese Zeugnisse sind Dokumente, die das Kind zum Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe berechtigen.

Zum Halbjahr (Mitte Februar) wird das Zwischenzeugnis an unserer Schule in den Klassen 1 und 2 durch ein Lernentwicklungsgespräch ersetzt. Zu dem vereinbarten Termin müssen Eltern mit Ihrem Kind in die Schule kommen, um mit der Lehrerin über den Lernstand des Kindes zu sprechen. Dieser Termin ist verpflichtend! Es wäre ratsam, zum Gespräch gegebenenfalls einen Dolmetscher mitzubringen. An der Schule gibt es keinen Dolmetscher!

      1. Rechte und Pflichten der Eltern

a) Rechte der Eltern

        • Einsicht in die Proben
        • Beratung in Fragen der Schullaufbahn
        • Überweisung des eigenen Kindes an eine Förderschule

b) Pflichten der Eltern

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet,

        • mit der Schule zusammenzuarbeiten
        • die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen
        • Hefte und Material zu besorgen
        • das Kind jeden Tag zur Schule zu schicken
        • Kinder in der Schule entschuldigen, wenn sie krank sind
        • Hausaufgaben zu überprüfen
        • zu vereinbarten Terminen in die Schule zu kommen oder rechtzeitig abzusagen
        • für die Nahrung der Kinder während der Schulzeit zu sorgen
        • Proben und Zeugnisse zu unterschreiben und der Lehrkraft zurückzugeben
        • die Schulordnung und die Verkehrsregeln für den Schulweg einzuhalten
      1. Weitere Hinweise:
      • Wenn Sie in dringenden Dingen mit einer Lehrerin oder der Schulleitung sprechen möchten, müssen Sie vorher über das Sekretariat einen Termin vereinbaren! Vor oder nach dem Unterricht ist die Lehrkraft in der Regel nicht zu sprechen.
      • Wenn Sie Ihr Kind nach dem Unterricht in der Mittagsbetreuung oder dem Hort angemeldet haben, sind Sie selbst dafür verantwortlich, mit Ihrem Kind zu klären, dass es dort hingeht. Auch das Begleiten der Kinder zur Betreuung ist Aufgabe der Eltern! Dies macht nicht die Schule.
      • Auf dem Schulgelände, also auch vor dem Haupteingang der Schule und auf dem Parkplatz ist das Rauchen auch für Eltern verboten!

 

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Datum, Unterschrift der Eltern